Die Gesundheitsförderung sowie gesunde und zufriedene Mitarbeitende verbessern das Image eines Unternehmens nach innen und nach außen.
Mitarbeitende können mit geringem Zeit- und Geldaufwand an den Rückentrainings teilnehmen. Das mit Spaß und Freude erlebte Gesundheitsangebot fördert bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die innere Einstellung zum Betrieb. Das geht einher mit verbesserter Kommunikation der Mitarbeitenden untereinander.
Die ergonomischen Verbesserungen am Arbeitsplatz, wie z. B. individuell einstellbare Stühle, Tische und Stehhilfen, können sinnvoll genutzt werden. Mitarbeitende können aktiv an der ergonomischen Gestaltung ihrer Arbeitsplätze mitwirken.
Die Gesundheitsförderungsmaßnahmen helfen zudem bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung und der Lastenhandhabungsverordnung.
Es ist belegt, dass infolge der betrieblichen Gesundheitsförderung die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Unternehmen dauerhaft reduziert werden kann.
Arbeitgeber können pro Jahr bis zu 600 Euro je Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei für die Gesundheitsförderung investieren (§ 3 Nr. 34 EStG). Die Mitarbeitenden brauchen den geldwerten Vorteil nicht zu versteuern, da unsere Kurse anerkannte Präventionsmaßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20a Abs. 1 und 2 SGB V sind.
Lastenhandhabungsverordnung:
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Arbeitsstättenverordnung:
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stichwort
Evidenzbasierung
Die Frage nach der Evidenz, d. h. nach dem verlässlichen Wissensstand darüber, ob mit den durchgeführten Maßnahmen tatsächlich auch die erhofften Ziele erreichbar sind, gilt inzwischen in vielen Bereichen der Medizin und Gesundheitswissenschaften als zeitgemäß.
Auch in der Gesundheitsförderung und Prävention wird die Frage gestellt, ob die Maßnahmen „evidenzbasiert“ sind. Krankenkassen fordern von den Leistungserbringern zunehmend den Nachweis der Wirksamkeit ihrer Dienstleistungen.