Für die Finanzierung von Gesundheitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Da unsere Kurse anerkannte Präventionsmaßnahmen nach § 20a SGB V sind, finanzieren viele Krankenkassen diese. Wir helfen Ihnen, mit den entsprechenden Trägern zu sprechen.
- Auch Ihr Unternehmen selbst kann die Maßnahmen finanzieren.
- Bei freien Kursen beteiligen sich auch die Mitarbeitenden an den Kosten.
- Und natürlich lassen sich diese Wege auch miteinander kombinieren.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie dazu gerne.
Außerdem: Arbeitgeber können pro Jahr bis zu 600 Euro je Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei für die Gesundheitsförderung investieren (§ 3 Nr. 34 EStG). Siehe dazu „Vorteile für Unternehmen“.